B 2 Feuer mittel
Gemeldet war eine Rauchentwicklung hinter einer Wandvertäfelung. Beim Eintreffen konnte keine Rauchentwicklung oder Wärmeentwicklung festgestellt werden. Es würde eine Öffnung geschaffen und der Bereich mittels Wärmebildkamera überprüft, es konnte keine Feststellung gemacht werden. Der Rauchwarnmelder wurde überprüft und die Räumlichkeiten an die Eigentümer übergeben.