B 1 Feuer klein
Unangemeldetes Nutzfeuer
Unangemeldetes Nutzfeuer
Nutzfeuer
es wurde eine schwarze Rauchwolke gesehen, durch die Feuerwehr konnte trotz Kontrolle keine Feststellung gemacht werden.
Angemeldetes Nutzfeuer, es waren keine Maßnahmen erforderlich.
kontrolliertes Nutzfeuer, keine Maßnahmen
Es wurden Bretter verbrannt. Der Verursacher löschte diese selbständig ab.
Eine Rauchentwicklung aus einer alten Güllegrube auslöst vermutlich durch einen Verwesungsprozess. Die Güllegrube wurde unter PA kontrolliert. Keine weiteren Maßnahmen.
Es handelte sich um ein genehmigtes Nutzfeuer mit starker Rauchentwickelung. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt wurde das Feuer von der Feuerwehr gelöscht.
Die Löschgruppe Wissel konnte den Einsatz abbrechen.
Angemeldetes Nutzfeuer durch den Bauhof, kein Einsatz für die Feuerwehr