B 2 Feuer mittel
Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wasserdampf, keine Maßnahmen notwendig.
Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wasserdampf, keine Maßnahmen notwendig.
Auslösung der Brandmeldeanlage durch Dampf.
Fehlalarm
Auslösung vermutlich durch Wind, keine Feststellung
Keine Feststellung
Die Brandmeldeanlage wurde durch Bauarbeiten auslöst. Keine Maßnahmen durch die Feuerwehr nötig.
Die Brandmeldeanlage wurde durch angebranntes Essen auslöst, das Gebäude wurde kontrolliert. Keine weiteren Maßnahmen der Feuerwehr nötig.
Die Brandmeldeanlage hat durch Wasserdampf ausgelöst, kein Einsatz für die Feuerwehr.
Die Brandmeldeanlage hat ausgelöst wegen eines Stromausfall, keine Feststellung und die Anlage wurde zurückgestellt.
Auslösung der Brandmeldeanlage da ein Toaster gebrannt hatte. Dieser wurde zügig gelöscht.